EU-Methanverordnung
Dienstleistungen im Bereich der EU-Methanverordnung
Die „Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor“ ist seit August 2024 gültig. Das müssen Sie jetzt wissen!
Dienstleistungen GasCampuS Schnieder im Bereich der EU-Methanverordnung
Die „Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor“
ist am 15. Juli 2024 veröffentlicht worden und trat mit sofortiger Wirkung am 04. August 2024 in Kraft.
Die EU-Methanverordnung enthält Vorgaben für die Bestimmung und Verifizierung sowie Berichterstattung
von Methanemissionen. In Artikel 12 der Verordnung wird die Überwachung und Berichterstattung geregelt
sein. Demnach müssen Betreiber innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten einen Bericht mit den
geschätzten Methanemissionen vorlegen und diese innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten mittels
direkter Messung bestimmen.
Was ändert sich grundlegend?
- Jedes Jahr muss ein Bericht über die Methanemissionen abgegeben werden, der erste im August 2025.
- Es muss verbindlich ein Plan zur Reduzierung der Emissionen vorgelegt werden (LDAR) ab Mai 2025.
- Im Rahmen des LDAR Programms finden Überprüfungen im engeren Turnus statt: Typ 1: Grenzwert 7000 ppm Typ 2: 500 ppm oberirdisch 1000 ppm erdverlegt.
- Es reicht nicht Leckagen zu finden, diese müssen quantifiziert werden.
- Leckagen müssen kurzfristig repariert werden, Ziel: 5 Tage
Behalten Sie den Durchblick und bereiten sich jetzt schon auf die kommenden Überprüfungen Ihres Netzes vor. Wie fangen Sie an und welche Strategie ist geeignet?
GasCampuS Schnieder hält für Sie Tipps und Lösungen zur Maßnahmenerfüllung vor.
Wir werden Ihnen aus einem Netzwerk an Partnerfirmen eine vollumfängliche Unterstützung
für die Durchführung zur Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen und deren Überprüfungsmaßnahmen, Anwendungen sowie Berichterstattung anbieten.
Vermittlung von Dienstleistungen zur Erstellung von:
- Emissionsberichten / generische, quellspezifische
- Emissionsfaktoren (EF)
- Messungen auf Quellebene
- Absaugungen an erdverlegten Gasleitungen
- Messungen auf Standortebene (GDRM-Anlagen; Bagging-Methode)
- Abblasen und Abfackeln von Gasemissionen
- Rückverdichtung von Gasemissionen
Internetseiten zum Thema:
Abfackelgeräte der Fa. KROHSE GmbH
Fa. SEWERIN – Infos zu EU Methanemissionsverordnung
Umweltbundesamt
www.ogmpartnership.com
DVGW – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (GaWaS – Strukturdatenerfassung)
Was ist die OGMP 2.0?
Die Oil and Gas Methane Partnership (OGMP) 2.0 ist eine freiwillige Initiative der Öl- und Gasindustrie, die das Ziel hat Methanemissionen exakter zu erfassen und zu reduzieren. Besuchen Sie die Webseite für mehr Informationen.
www.ogmpartnership.com
Welche Meldebehörden sind in der Verordnung festgelegt?
Die Benennung der Meldebehörden obliegt dem jeweiligen Mitgliedsstaat. Deutschland hat bislang keine Behörden benannt. Es wird über die Bundesebene benannt. Das Umweltbundesamt wird dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Gibt es Hilfestellungen durch den DVGW für das Thema Methanemissionen?
Ja, der DVGW hat in der Gas-Wasser-Statistik (GaWaS) einen Bereich „Methanemissionen“ etabliert, in dem die Berichterstattung mindestens für das erste Jahr möglich ist. Außerdem gibt es das Merkblatt G 424 (M) zur Umsetzung der Methanemissionsverordnung.
Gibt es Strafen bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften?
Ja, Artikel 33 regelt Sanktionen. Die Höhe der Strafen ist aktuell noch nicht genau definiert, die Strafen müssen aber laut Verordnung „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein”. Die die zuständige Behörde ist noch nicht benannt.
Gibt es Festlegungen wie die Berichterstattung der Methanemissionen zu erfolgen hat?
Es gibt noch keine Berichtsvorlage, diese wird von der EU Kommission noch entworfen. Es gibt aber bereits gute Standards, die genutzt werden können. Dazu gehören die Richtlinien der OGMP 2.0.
Hierbei können wir Sie unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.